| Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
|---|---|---|---|
| 1. | 2 BvR 508/21 | Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, durch geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts beim Einsatz von Drohnen zur Tötung von Menschen im Jemen unter Nutzung der US-Air-Base Ramstein durch die USA hinzuwirken. | Siehe Beschluss vom 29. Oktober 2024 |
| 2. | 2 BvR 1277/23 | Verfassungsbeschwerde gegen die Unzulässigkeitserklärung eines laufenden Schiedsverfahrens auf Grundlage des Energiecharta-Vertrages und des ICSID-Übereinkommens. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs und rügen, dass dieser die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens nach dem ICSID-Übereinkommen begründet und entschieden habe, dass die Sperrwirkung des ICSID-Übereinkommens wegen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Investitionsschutzverträgen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht zum Tragen komme. | |
| 3. | 2 BvR 85/24 | Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs auf Grundlage eines bilateralen Investitionsschutzvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien. Die Beschwerdeführerin rügt einen Verstoß gegen die Gewährleistung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, da der Bundesgerichtshof es unterlassen habe, dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorzulegen, ob dessen Rechtsprechung zu Investitionsschutzverträgen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch auf Investitionsschutzverträge zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Staaten außerhalb der Europäischen Union Anwendung finde. |
| Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
|---|---|---|---|
| 4. | 2 BvL 2/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16 | Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind. | |
| 5. | 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18 | Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind. | |
| 6. | 2 BvL 2/22 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu der Frage, ob die in § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen normierte Einstufung der Polizeipräsidenten des Landes in die Gruppe der politischen Beamten wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist. | Erledigt durch Beschluss vom 9. April 2024 |
| Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
|---|---|---|---|
| 7. | 2 BvR 557/19 | Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung eines Schiedsspruchs auf Grundlage eines bilateralen Investitionsschutzvertrags durch den Bundesgerichtshof. Der Investitionsschutzvertrag gewährte Investoren bestimmte Rechtspositionen und sah vor, dass sie eine Verletzung dieser Rechte gegen den betreffenden EU-Mitgliedstaat vor einem Schiedsgericht rügen konnten. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied, dass ein derartiges Rechtsschutzsystem mit der Autonomie des Unionsrechts unvereinbar ist. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union von deutschen Gerichten nicht umgesetzt werden durfte, da es sich um einen Ultra-vires-Akt handele. | Erledigt durch Beschluss vom 23. Juli 2024 |
| 8. | 2 BvR 934/19 | Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Vereins gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. In der Entscheidung – der eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vorausgegangen war – hat das Bundesarbeitsgericht den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Referentenstelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und diese so aus Gründen der Religion benachteiligt habe. | |
| 9. | 2 BvE 1/20 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wegen der Abberufung eines Abgeordneten der Antragstellerin vom Amt des Vorsitzenden des Ausschusses. Die Antragstellerin macht geltend, die durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses erfolgte Abberufung verletze sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten, da ihr der Vorsitz in diesem Ausschuss zustehe. Antragstellerin: Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag. | Erledigt durch Urteil vom 18. September 2024 |
| 10. | 2 BvE 9/21 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung wegen Verletzung der Integrationsverantwortung betreffend die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (ABl EU Nr. L 170 vom 12. Mai 2021, S. 149). Antragstellerin: Die ehemalige Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. | |
| 11. | 2 BvE 10/21 | Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Ausschüsse des Deutschen Bundestages ihre Vorsitzenden im Rahmen einer Mehrheitswahl bestimmen dürfen. Die Antragstellerin macht geltend, die Vereitelung ihres im Zugreifverfahren festgesetzten Benennungsrechts für Ausschussvorsitze durch die Durchführung ungebundener Mehrheitswahlen verletze sie in ihrem Recht auf Gleichbehandlung als Fraktion, im Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sowie im Recht auf effektive Opposition. Antragstellerin: Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag. | Erledigt durch Urteil vom 18. September 2024 |
| 12. | 2 BvR 141/22 | Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl II Nr. 1 vom 21. Januar 2021, S. 3). Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass ihr durch das Zustimmungsgesetz ein von ihr erwirkter Schiedsspruch entzogen werde. | Erledigt durch Beschluss vom 23. Juli 2024 |
| 13. | 2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23 | Organstreitverfahren einer politischen Partei und Verfassungsbeschwerde betreffend das Gesetz zur Zustimmung zum Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des sogenannten Direktwahlaktes (Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments vom 20. September 1976). Antragstellerin und Beschwerdeführer sehen sich durch die vorgesehene Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, zu Wahlen zum Europäischen Parlament eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen, in ihren Rechten verletzt. | Erledigt durch Beschluss vom 6. Februar 2024 |
| Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
|---|---|---|---|
| 14. | 2 BvE 3/20 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und dessen Präsidium zur Behandlung zweier Anträge der Antragstellerin, mit denen diese jeweils die Beschlussfähigkeit des Plenums in zwei nächtlichen Sitzungen des Deutschen Bundestages vom 27./28. Juni 2019 und 7./8. November 2019 bezweifelt hatte. Antragstellerin: Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag. | |
| 15. | 2 BvE 4/22 | Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung zu der Frage, ob diese die Antragsteller und den Deutschen Bundestag durch eine Äußerung des Bundeskanzlers im Rahmen einer Fragestunde in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat. Antragsteller: Die Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag sowie ein Mitglied des Deutschen Bundestages. | |
| 16. | 2 BvE 2/23 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob dieser durch die Beschlussfassung über das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 17. März 2023 gegen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit und gegen deren Freiheit der Betätigung als politische Partei aus Art. 21 Abs. 1 GG verstoßen hat, hilfsweise, ob es der Deutsche Bundestag unter Verletzung von Art. 21 Abs. 1 GG unterlassen hat, die in § 6 Abs. 3 Satz 1 BWahlG mit bundesweiter Geltung angeordnete Fünfprozentklausel dahingehend zu ändern, dass die Regelung nicht mehr bundesweit, sondern nur länderbezogen gilt. Antragstellerin: Die Partei Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU). | Erledigt durch Urteil vom 30. Juli 2024 |
| 17. | 2 BvE 4/23 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den Anforderungen aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG sowie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 76 f. GG nicht genügt und das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung verletzt hat. Antragsteller: Ein Mitglied des Deutschen Bundestages. | |
| 18. | 2 BvE 9/23 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob dieser durch den Beschluss von Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl I Nr. 147) das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern verletzt hat, als die sogenannte Grundmandatsklausel nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BWahlG a.F. in der Neufassung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG gestrichen worden und nicht mehr als Gegenausnahme zur dort geregelten Fünfprozentsperrklausel vorgesehen ist. Antragstellerin: Die Partei DIE LINKE. | Erledigt durch Urteil vom 30. Juli 2024 |
| 19. | 2 BvE 10/23 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob dieser durch den Beschluss von Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl I Nr. 147) die Antragstellerin in ihrem verfassungsrechtlichen Status als Fraktion nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG und in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG einerseits durch die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens und andererseits insofern verletzt hat, als die sogenannte Grundmandatsklausel nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BWahlG a.F. in der Neufassung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG gestrichen wurde, insbesondere auch nicht mehr als Gegenausnahme zur dort geregelten Fünfprozentsperrklausel vorgesehen ist, und dementsprechend nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Antragstellerin nach der nächsten Bundestagswahl nicht mehr als Fraktion im Deutschen Bundestag vertreten sein wird. Antragstellerin: Die ehemalige Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. | Erledigt durch Urteil vom 30. Juli 2024 |
| 20. | 2 BvE 12/23 | Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung zu der Frage, ob die Antragsteller und der Deutsche Bundestag durch eine Äußerung des parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragten der Bundesregierung für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Rahmen einer Fragestunde in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt worden sind. Antragsteller: Die Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag sowie ein Mitglied des Deutschen Bundestages. | |
| 21. | 2 BvE 13/23 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob dieser durch seinen Beschluss vom 5. Juli 2023, mit dem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Themenkomplex Cum-Ex, M.M. Warburg & CO Bank abgelehnt wurde, die Rechte der Antragsteller aus Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt hat. Antragsteller: Die Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag und 197 Mitglieder des Deutschen Bundestages. | |
| 22. | 2 BvE 15/23 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob dieser durch die Änderung von § 1 Abs. 2 Satz 1 sowie § 1 Abs. 3 Satz 2 BWahlG bei gleichzeitiger Unterlassung einer Anpassung von § 20 Abs. 2 Satz 3 BWahlG sowie durch Einfügung von § 20 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 3 BWahlG bei gleichzeitiger Unterlassung einer Anpassung von § 27 Abs. 1 Satz 2 BWahlG die Rechte der Antragstellerin auf allgemeine und gleiche Wahl gemäß Art. 38 Abs. 1 GG sowie auf Chancengleichheit der Parteien gemäß Art. 21 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verletzt hat. Antragstellerin: Die Partei Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP). | Erledigt durch Beschluss vom 10. Dezember 2024 |
| 23. | 2 BvF 1/23 | Abstrakte Normenkontrolle zur Prüfung, ob Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl I Nr. 147) mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig ist. Antragstellerin: Die Bayerische Staatsregierung. | Erledigt durch Urteil vom 30. Juli 2024 |
| 24. | 2 BvF 3/23 | Abstrakte Normenkontrolle zur Prüfung, ob Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl I Nr. 147) mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig ist. Antragsteller: 195 Mitglieder des Deutschen Bundestages. | Erledigt durch Urteil vom 30. Juli 2024 |
| 25. | 2 BvR 790/23, 2 BvR 842/23, 2 BvR 1120/23, 2 BvR 1209/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 | Verfassungsbeschwerden gegen die Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl I Nr. 147), mit denen insbesondere eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG gerügt wird. | 2 BvR 790/23, 2 BvR 842/23, 2 BvR 1120/23, 2 BvR 1209/23, jeweils erledigt durch Beschluss vom 30. Juli 2024 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23, jeweils erledigt durch Urteil vom 30. Juli 2024 |
| Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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| 26. | 2 BvL 19/14 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in Verbindung mit § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2840) und ob § 10a Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. | |
| 27. | 2 BvR 1505/20 | Verfassungsbeschwerde von sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus der Fraktion der FDP gegen die Fortführung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 (SolZG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I S. 4130), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 (BGBl I S. 2115). | Erledigt durch Urteil vom 26. März 2025 |
| Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
|---|---|---|---|
| 28. | 2 BvR 702/20 | Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei in § 202d StGB und die Regelung zu Beschlagnahmeverboten in § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO, eingeführt durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl I S. 2218). | |
| 29. | 2 BvR 533/21 | Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin im Zusammenhang mit der Einziehung zweier Immobilien in Berlin-Neukölln gemäß § 76a Abs. 4 Satz 1 StGB, nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche mangels Nachweises einer konkreten rechtswidrigen Vortat eingestellt wurde. | |
| 30. | 2 BvE 2/22, 2 BvE 3/22 | Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Bundeskanzler, der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesregierung durch im Bundestag getätigte Aussagen über die antragstellende Partei Alternative für Deutschland (AfD) diese in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt haben (Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern). Antragstellerin: Die Partei Alternative für Deutschland (AfD). | |
| 31. | 2 BvE 1/23 | Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag die antragstellende Partei Alternative für Deutschland (AfD) durch das Haushaltsgesetz 2022 und 2023 dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat, dass er die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. bei der Vergabe von Globalzuschüssen an politische Stiftungen nicht berücksichtigt hat. Antragstellerin: Die Partei Alternative für Deutschland (AfD). (Die Antragsschrift vom 12. Oktober 2022 erging als ergänzender Schriftsatz im Verfahren 2 BvE 3/19 und wurde mit Urteil vom 22. Februar 2023 von diesem abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/23 fortgeführt.) | |
| 32. | 2 BvE 3/23 | Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesregierung durch eine Äußerung im Bundestag über die antragstellende Partei Alternative für Deutschland (AfD) diese in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt haben (Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern). Antragstellerin: Die Partei Alternative für Deutschland (AfD). |
| Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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| 33. | 2 BvL 3/18 | Konkreter Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 44 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 3. HRÄG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99, 140) gegen Art. 71, Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG verstößt. | |
| 34. | 2 BvF 1/19 | Abstrakter Normenkontrollantrag des Senats von Berlin, der wesentliche Teile des Abschnitts 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die das Halten von Schweinen betreffen, für unvereinbar mit §§ 2, 2a Tierschutzgesetz in Verbindung mit Art. 20a GG hält. |