Die Geschäftsverteilung des Bundesverfassungsgerichtes für das Geschäftsjahr 2011

  1. Geschäftsverteilung des Ersten Senats

    1. Geschäftsverteilungs-Beschluss (PDF, 26KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    2. Gesamtübersicht
      Teil 1 (PDF, 21KB, Datei ist nicht barrierefrei)
      Teil 2 (PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    3. Beschluss zur Kammerbesetzung (PDF, 19KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    4. Beschluss bezüglich Ausschuss gem. § 14 Abs. 5 BVerfGG (PDF, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    5. Beschluss bezüglich Voruntersuchung gem. § 38 Abs. 2, § 54 Abs. 2 und § 58 Abs. 1 BVerfGG (PDF, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  2. Geschäftsverteilung des Ersten Senats ab Dienstantritt der Richterinnen Baer und Britz

    1. Geschäftsverteilungs-Beschluss (PDF, 28KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    2. Gesamtübersicht
      Teil 1 (PDF, 21KB, Datei ist nicht barrierefrei)
      Teil 2 (PDF, 19KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    3. Beschluss zur Kammerbesetzung (PDF, 19KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    4. Beschluss bezüglich Ausschuss gem. § 14 Abs. 5 BVerfGG (PDF, 18KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    5. Beschluss bezüglich Voruntersuchung gem. § 38 Abs. 2, § 54 Abs. 2 und § 58 Abs. 1 BVerfGG (PDF, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    6. Beschluss über die Zuständigkeiten der Richterinnen Baer und Britz (PDF, 13KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    7. Änderung der Zuteilung im Umlaufverfahren im Hinblick auf die Dezernate Baer und Britz (PDF, 16KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  3. Geschäftsverteilung des Zweiten Senats

    1. Geschäftsverteilungs-Beschluss (PDF, 19KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    2. Anlage zum Geschäftsverteilungs-Beschluss (PDF, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    3. Beschluss zur Kammerbesetzung (PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei)
    4. Beschluss bezüglich Ausschuss gem. § 14 Abs. 5 BVerfGG (PDF, 15KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  4. Plenum

    1. Beschluss zur Einrichtung der Beschwerdekammer gemäß § 97c Abs. 1 BVerfGG (PDF, 12KB, Datei ist nicht barrierefrei)