BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 10/21 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Nichtanerkennungsbeschwerde
der Deutschen Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 - ZENTRUM-, |
gegen |
die Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 9. Juli 2021 |
- und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein
am 22. Juli 2021 beschlossen:
- Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
- Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unstatthaft.
- Die Begründung wird gesondert übermittelt (§ 96d Satz 2 BVerfGG).
König | Huber | Hermanns | |||||||||
Müller | Kessal-Wulf | Maidowski | |||||||||
Langenfeld | Wallrabenstein |