Bundesverfassungsgericht

75. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt

Dokumenttyp: Pressemitteilung , Nr. 37/2025 , Datum:

Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt begeht am 30. April 2025 ihren 75. Geburtstag.

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wurde in Leipzig geboren und legte 1975 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Sie begann ihre juristische Laufbahn an der Universität Hamburg als Lehrbeauftragte für Sozialrecht. Von 1977 bis 1981 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, wo sie 1979 promoviert wurde. In den Jahren 1981 bis 1984 war Dr. Christine Hohmann-Dennhardt als Richterin an den Sozialgerichten Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie am Hessischen Landessozialgericht Darmstadt tätig. 1984 erfolgte ihre Ernennung zur Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden. Während ihrer dortigen Tätigkeit nahm sie einen Lehrauftrag an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main wahr und gehörte als stellvertretendes Mitglied dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen an. Dr. Christine Hohmann-Dennhardt war ab 1989 als Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main tätig, bevor sie 1991 in die Hessische Landesregierung berufen wurde. Dort war sie zunächst Ministerin der Justiz und von 1995 bis 1999 Ministerin für Wissenschaft und Kunst.

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt gehörte vom 11. Januar 1999 bis zum 2. Februar 2011 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Als Berichterstatterin hat Dr. Christine Hohmann-Dennhardt zahlreiche bedeutende Senatsverfahren vorbereitet. Dazu zählen die Entscheidungen in Sachen „Unterhaltsverzichtsvertrag" (BVerfGE 103, 89), „Kindesdoppelnamen“ (BVerfGE 104, 373), „Familienarbeit“ (BVerfGE  105, 1), „Lebenspartnerschaftsgesetz" (BVerfGE 105, 313), „Biologischer Vater“ (BVerfGE 108, 82), „Elternunterhalt" (BVerfGE 113, 88), „Heimlicher Vaterschaftstest" (BVerfGE 117, 202), „Betreuungsunterhalt“ (BVerfGE 118, 45), „Elterliche Umgangspflicht“ (BVerfGE 121, 69), „Gemeinsames Sorgerecht" (BVerfGE 127, 132) sowie „Transsexuellengesetz“ (BVerfGE 128, 109).

In den Jahren 2011 bis 2015 war Dr. Christine Hohmann-Dennhardt Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute Mercedes-Benz Group AG) und in dieser Funktion verantwortlich für das Ressort „Integrität und Recht“. Von Januar 2016 bis Januar 2017 besetzte sie im Vorstand des Volkswagen-Konzerns das Ressort „Integrität und Recht“.

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wurde vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Im Jahr 2015 wurde ihr die Wilhelm-Leuschner-Medaille verliehen.