Bundesverfassungsgericht

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Der ehemalige Bundespräsident und Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roman Herzog feiert seinen 80. Geburtstag

Pressemitteilung Nr. 33/2014 vom 4. April 2014

Am 5. April 2014 vollendet der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roman Herzog sein 80. Lebensjahr. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war dort anschließend zwischen 1958 und 1964 als wissenschaftlicher Assistent tätig. Während dieser Zeit wurde er 1958 promoviert und legte 1961 sein zweites juristisches Staatsexamen ab. 1964 habilitierte er sich mit einer Arbeit über "Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht". Anschließend war Prof. Dr. Roman Herzog zunächst Privatdozent in München und wurde 1966 als Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin berufen. Ab 1969 hatte er den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne, deren Rektor er in den Jahren 1971 und 1972 war.

1973 wurde er Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund, 1978 Minister für Kultus und Sport und später Innenminister des Landes Baden-Württemberg.

Prof. Dr. Roman Herzog wurde am 20. Dezember 1983 zum Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Dieses Amt bekleidete er zunächst als Vizepräsident und ab 16. November 1987 als Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Nicht zuletzt aufgrund seiner humorvollen und gelassenen Art ist er hier bis heute in bester Erinnerung geblieben.

Unter seinem Vorsitz fielen zahlreiche wichtige Entscheidungen. Hierzu gehören beispielsweise der "Brokdorf-Beschluss" zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit (BVerfGE 69, 315), zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfGE 79, 256), die Entscheidung zum steuerfreien Existenzminimum (BVerfGE 82, 60), ein Grundsatzurteil zur Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (BVerfGE 83, 238), ein Urteil zur "Bodenreform" in der sowjetischen Besatzungszone (BVerfGE 84, 90) und ein Beschluss zur Strafbarkeit des Leugnens der Judenverfolgung (BVerfGE 90, 241).

Nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten am 23. Mai 1994 setzte Prof. Dr. Roman Herzog sein herausragendes Wirken auf höchster Ebene fort. Unter anderem führte er den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ein, um eine in die Zukunft wirkende Form der Erinnerung zu institutionalisieren. Während seiner fünfjährigen Präsidentschaft hielt er darüber hinaus eine Reihe von viel beachteten Reden, mit denen er in wirtschaftlich schwieriger Zeit gesellschaftliche Veränderungen anstieß.

Bereits seit 1964 ist Prof. Dr. Roman Herzog Mitherausgeber des Grundgesetz-Kommentars "Maunz/Dürig", seit 1966 auch des "Evangelischen Staatslexikons". Die Universitäten Oxford (1997) und Padua (1997), die Waseda-Universität Tokyo (1997) und die Universität Wroclaw (1998) haben ihm die Ehrendoktorwürde verliehen. Er ist zudem Ehrenbürger der Stadt Berlin und seiner Heimatstadt Landshut.

Die Verdienste von Prof. Dr. Roman Herzog wurden mit zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt, von denen hier beispielhaft nur einige genannt seien. Im Jahr 1997 erhielt er den Internationalen Karlspreis zu Aachen und wurde im gleichen Jahr - zusammen mit dem tschechischen Präsidenten Václav Havel - als "europäischer Staatsmann des Jahres 1997" ausgezeichnet. Der Zentralrat der Juden in Deutschland ehrte ihn im Jahr 1998 mit dem Leo-Baeck-Preis. Im Jahr 2005 erhielt er vom Presse Club Hannover den Leibniz-Ring-Hannover und im Jahr 2006 den Landshuter Friedenspreis.