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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 9/20 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn Dr. R…, |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 16. Januar 2020 - EuWP 4/19 - |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein
am 3. März 2021 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
- Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
G r ü n d e :
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 13. Dezember 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
König | Huber | Hermanns | |||||||||
Müller | Kessal-Wulf | Maidowski | |||||||||
Langenfeld | Wallrabenstein |