Bundesverfassungsgericht

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NPD-Verbotsverfahren: Urteilsverkündung am 17. Januar 2017 um 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 79/2016 vom 3. November 2016

Aktenzeichen: 2 BvB 1/13

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 1., 2. und 3. März 2016 (siehe Pressemitteilung Nr. 90/2015 vom 7. Dezember 2015) am 

Dienstag, 17. Januar 2017, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe 

sein Urteil verkünden.

Wichtiger Hinweis: Akkreditierungsgesuche von Journalistinnen und Journalisten können ausschließlich zwischen Donnerstag, 10. November 2016, 12:00 Uhr und Donnerstag, 15. Dezember 2016, 12:00 Uhr auf dem bereitgestellten Formular per Telefax an die Rufnummer +49 721 9101-550 gerichtet werden. Es werden drei Medienkontingente gebildet. Die vollständigen Akkreditierungsbedingungen finden Sie im Anhang zu dieser Pressemitteilung.

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an 

Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Pro Anmeldevorgang kann höchstens eine Begleitperson mitangemeldet werden.

Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Journalistinnen und Journalisten 

Akkreditierung 

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Donnerstag, 10. November 2016, um 12:00 Uhr. Vor diesem Zeitpunkt eingehende Akkreditierungen werden nicht berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht teilt dem Absender nicht selbsttätig mit, wenn ein Akkreditierungsgesuch verfrüht erfolgt ist. 

Das Akkreditierungsverfahren endet am Donnerstag, 15. Dezember 2016, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.

Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per Telefax möglich. Sie sind an die Rufnummer +49 721 9101-550 zu richten, hinter die mehrere Leitungen geschaltet sind. Dies gilt auch für die Mitglieder der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. (JPK). Akkreditierungsgesuche an sonstige Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt, ebenso wenig Akkreditierungsgesuche, die per E-Mail eingehen. 

Für Akkreditierungsgesuche ist das unter 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Akkreditierungsformular_NPD.html

bereitgestellte Formular zu benutzen. Dieses muss vollständig ausgefüllt sein. Im Formular ist auch anzugeben, für welches der drei Kontingente eine Akkreditierung erfolgen soll. Die Zugehörigkeit zu einem der drei Kontingente ist auf Verlangen glaubhaft zu machen, was insbesondere durch Vorlage eines gültigen Presseausweises oder eines Referenzschreibens des entsendenden Mediums erfolgen kann.

Die Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer +49 721 9101-550; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. 

Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet das Bundesverfassungsgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung. 

Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe 

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore 42 Sitzplätze zur Verfügung. Von weiteren 32 Sitzplätzen auf der Empore kann der Sitzungssaal durch eine Glasscheibe eingesehen werden; dort findet zudem eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt. 

Die insgesamt 74 Sitzplätze werden wie folgt vergeben: 

1. Auf der Presseempore sind vorab 15 Sitzplätze für Vollmitglieder (ausgenommen Ehrenmitglieder) der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. (JPK) reserviert. Jedem Medium, das durch ein Vollmitglied in der JPK vertreten ist, steht einer dieser Sitzplätze zu, ebenso jedem Vollmitglied, das kein bestimmtes Medium vertritt. Vertritt dasselbe Vollmitglied mehrere Medien, so steht ihm lediglich ein Sitzplatz zu. 

2. Für die Vergabe der weiteren 59 Sitzplätze werden drei Kontingente gebildet. Die Sitzplätze werden in folgender Reihenfolge vergeben: 

Der 1., 2., 4., 5., 7., 8. und 10. Sitzplatz fällt an ein Medium mit Sitz in Deutschland

Der 3. und 9. Sitzplatz wird einem Medium mit Sitz im Ausland zugeteilt. 

Der 6. Sitzplatz fällt an einen freien Journalisten. Unabhängig von ihrem Herkunftsland werden alle freien Journalisten diesem Kontingent zugeordnet. 

Anschließend beginnt die Zählung wieder bei 1. Sind bei der Vergabe eines Sitzplatzes bereits alle Bewerber des berechtigten Kontingents berücksichtigt, wird diese Ziffer übersprungen.

3. Zunächst werden die 42 Sitzplätze auf der Presseempore vergeben, dann - unter fortlaufender Zählung - die weiteren 32 Sitzplätze auf der Empore. 

4. Jedes fristgerecht akkreditierte Medium erhält zunächst nur einen Sitzplatz. Ein zweiter Sitzplatz pro Medium wird vergeben, wenn alle fristgerecht akkreditierten Medien mit einem Sitzplatz berücksichtigt worden sind. Für die Vergabe weiterer Sitzplätze gilt Entsprechendes. Freie Journalisten werden im Rahmen ihres oben genannten Kontingents berücksichtigt. 

Allgemeines 

Die Sitzplätze auf der Empore sind am Tag der Urteilsverkündung um 9:45 Uhr einzunehmen. Ist ein Sitzplatz zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommen, kann er anderweitig vergeben werden. Soweit Medienvertreter auf der Presseempore keinen Platz finden, können sie die Urteilsverkündung im Presseraum verfolgen. Der weitere Aufenthalt auf der Ebene des Sitzungssaals ist nicht gestattet. 

Im Presseraum findet eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt. Hier stehen 60 Arbeitsplätze an Tischen zur Verfügung; Steckdosen für Laptops sind in begrenzter Zahl vorhanden. Die Kapazität von mobilen Telefon- und Datennetzen kann vom Bundesverfassungsgericht nicht garantiert werden. 

Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal 

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb auf der Presseempore gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden. 

Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung 

1. Die Urteilsverkündung kann vollständig in Bild und Ton übertragen werden. 

2. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Die Poolführer verpflichten sich, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. 

Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer +49 721 9101-550; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. 

Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen. 

3. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld des Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Amtsmeister ist Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet. 

4. Nach Schluss der Urteilsverkündung sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen. Für weitere Aufnahmen stehen der Empfangsraum im ersten Obergeschoss oder das Foyer im Erdgeschoss zur Verfügung.

Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll. 

Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Hierfür ist - auch für Medien, die durch Mitglieder der Justizpressekonferenz vertreten sind - ausschließlich das unter 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Akkreditierungsformular_NPD.html

bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular kann per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 721 9101-461 übermittelt werden, spätestens bis Montag, 16. Januar 2017, um 12:00 Uhr. 

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der Urteilsverkündung von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie am Tag der Urteilsverkündung zwischen 7:00 und 9:00 Uhr möglich. 

Aufbau von Studios 

Der Aufbau von Studios ist vorab mit der Pressestelle abzustimmen. Hierfür stehen ausschließlich der Presseempfangsraum im ersten Obergeschoss sowie das Foyer im Erdgeschoss zur Verfügung. Anfragen können frühestens mit dem Akkreditierungsgesuch gestellt werden; die verfügbaren Plätze werden nach der Reihenfolge der Anfragen vergeben. 

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.