Bundesverfassungsgericht

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Ergänzende Informationen zur mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag, 13. Oktober 2020, um 12.00 Uhr (bisher: 10.00 Uhr)

Pressemitteilung Nr. 84/2020 vom 10. September 2020

Aktenzeichen: 2 BvE 4/16

Wie bereits angekündigt (siehe Pressemitteilung Nr. 70/2020 vom 7. August 2020), verhandelt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 13. Oktober 2020 in Sachen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada („CETA“). Gegenstand des Verfahrens und der mündlichen Verhandlung am 13. Oktober 2020 ist ausschließlich das Organstreitverfahren, in dem die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag rügt, dieser habe durch seine Stellungnahme vom 22. September 2016 (vgl. BTDrucks 18/9663) im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen das Grundgesetz verletzt.

Die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer und Organstreitverfahren, welche die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und den Abschluss des Freihandelsabkommens betreffen, sind nicht Verfahrensgegenstand und nicht Teil der mündlichen Verhandlung. Hierüber wird in gesonderten Verfahren entschieden.