Bundesverfassungsgericht

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AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE
in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 26. und 27. Januar 2021

Pressemitteilung Nr. 3/2021 vom 14. Januar 2021


Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 BvF 2/18, 2 BvE 5/18

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen

k e i n e  mündliche Verhandlung durchzuführen.

Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.