Bundesverfassungsgericht

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Ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts Konrad Kruis verstorben

Pressemitteilung Nr. 112/2022 vom 27. Dezember 2022


Am 26. Dezember 2022 ist Herr Bundesverfassungsrichter a. D. Konrad Kruis im Alter von 92 Jahren verstorben.

Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 16. November 1987 bis zum 28. September 1998 als Mitglied des Zweiten Senats an.

Herr Konrad Kruis wurde am 11. Mai 1930 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Zweiten juristischen Staatsprüfung trat er 1958 in die bayerische Staatsverwaltung ein. Von 1960 bis 1987 arbeitete er in der Bayerischen Staatskanzlei, zunächst als Referent für die bayerische Landesgesetzgebung und das Landesverfassungsrecht, anschließend als Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und Recht sowie gleichzeitig als Generalsekretär des Bayerischen Landespersonalausschusses. 1978 wurde er zum Ministerialdirigenten ernannt.

Am Bundesverfassungsgericht umfasste Herrn Konrad Kruis‘ Dezernat unter anderem Bund-Länder-Streitigkeiten, das Strafvollstreckungsrecht sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er wirkte an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des Zweiten Senats mit, unter anderem am „Maastricht“-Urteil (BVerfGE 89, 155) sowie den Entscheidungen in Sachen „Out of Area-Einsätze der Bundeswehr“ (BVerfGE 90, 286) und „Mauer-Schützen“ (BVerfGE 95, 96), als Berichterstatter darüber hinaus an den Entscheidungen in Sachen „Kalkar II“ (BVerfGE 81, 310), „Schacht Konrad“ (BVerfGE 84, 25), „Rechtsschutz bei Durchsuchungen“ (BVerfGE 96, 27) und „Gefangenenentlohnung“ (BVerfGE 98, 169).

Herr Konrad Kruis wurde 1998 in Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.