Bundesverfassungsgericht

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Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Dr. Gerhardt feiert seinen 75. Geburtstag

Pressemitteilung Nr. 38/2023 vom 31. März 2023


Der Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Michael Gerhardt wird am 2. April 2023 sein 75. Lebensjahr vollenden.

Herr Dr. Michael Gerhardt kam 1948 in Erlangen zur Welt. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in München und Ablegung beider juristischer Staatsexamina wurde er im Jahr 1976 an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Arbeit zu Fragen innergewerkschaftlicher Demokratie promoviert. Er begann seine berufliche Laufbahn 1977 als Verwaltungsbeamter bei der Regierung von Oberbayern. In den Jahren 1978 und 1979 war Herr Dr. Gerhardt als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht und von 1979 bis 1982 im Bayerischen Staatsministerium tätig. Es folgte eine Station beim Landratsamt in Freising, bevor er von 1984 bis 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet wurde. Im Jahr 1986 wurde er zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ernannt. 1996 folgte die Berufung als Richter am Bundesverwaltungsgericht, wo er bis zu seiner Ernennung als Richter des Bundesverfassungsgerichts wirkte. 

Herr Dr. Michael Gerhardt gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 31. Juli 2003 bis zum 15. Juli 2014 als Mitglied des Zweiten Senats an. Als Berichterstatter war er insbesondere für das Asyl- und Aufenthaltsrecht, in späteren Jahren auch für das Parteien- und Wahlrecht zuständig. Eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren hat er als Berichterstatter vorbereitet. Beispielhaft seien die Verfahren zur Gesetzgebungszuständigkeit für Studiengebühren (BVerfGE 112, 226), zum Bleiberecht für Ausländerkinder (BVerfGE 114, 357), zur Verfassungsmäßigkeit der Mandatszuteilung bei Bundestagswahlen unter dem Aspekt des negativen Stimmengewichts (BVerfGE 131, 316) und zur Verfassungswidrigkeit der Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht (BVerfGE 135, 259) genannt.